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Schiedsspruch erfüllt Michows Erwartungen nicht
Jens MichowDer Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) beurteilt in einer ausführlichen Stellungnahme den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markentamtes im Tarifstreit mit der GEMA als eher kritisch.
"Mitnichten", so Verbandspräsident Jens Michow, gebe es nur Gewinner in der Auseinandersetzung.
"Denn egal wie man es betrachtet: jedenfalls ein Verlierer steht fest, nämlich der Konzertbesucher, der zukünftig noch mehr Geld für ein Konzerterlebnis investieren muss", bekräftigt Michow. "Denn sollten wir uns dazu entschließen, den Vorschlag der Schiedsstelle zu akzeptieren und darauf verzichten, vor den ordentlichen Gerichten eine Verbesserung des Ergebnisses durchzusetzen, werden Konzertbesuche zwangsläufig nicht unerheblich teurer werden."
Die Verbände idkv und VDKD hätten indes immerhin erreicht, dass die GEMA ihre Erhöhungen längst nicht wie geplant umsetzen könne: "Sollte unser Verband den Schiedsspruch der Schiedsstelle akzeptieren, erhielte die GEMA anstatt der gewünschten acht Prozent netto nunmehr nur 5,76 Prozent netto und muss zusätzlich Veranstaltern auch noch einen Mengenrabatt von zehn Prozent einräumen, sofern diese im Jahr mehr als 15 Veranstaltungen durchführen (was für die überwiegende Zahl der Veranstaltungsunternehmen unterstellt werden kann)", erklärt Michow. "Im Ergebnis steht also bei Veranstaltungen bis zu 15.000 Besuchern dem geforderten Nettotarif von acht Prozent ein von der Schiedsstelle vorgeschlagener Nettotarif von 5,18 Prozent gegenüber. Damit würde die GEMA erheblich hinter ihrem Tariferhöhungsverlangen zurückbleiben."

Aus Sicht des idkv bedeute das Schiedsstellenergebnis für die GEMA noch nicht einmal einen Pyrrhussieg: Denn einen "nur marginal" von dem Schiedsstellenspruch abweichenden Vorschlag hätten die Veranstalterverbände "bereits mehrfach während der Tarifverhandlungen angeboten. Statt diesen anzunehmen, hat die GEMA eine tief greifende Zerrüttung ihres so lange Zeit partnerschaftlichen Verhältnisses mit den Veranstaltern in Kauf genommen und damit einen Flurschaden verursacht, unter dem sie noch lange leiden dürfte" kommentiert Michow, der zusammen mit seinem Partner Dr. Johannes Ulbricht die beiden Veranstalterverbände im Verfahren gegen die GEMA vertritt.

"Äußerst erfreulich" sei aus Sicht der Veranstalter die Tatsache, "dass die Schiedsstelle ihrer Argumentation gefolgt sei, dass die hohen Kosten der Veranstalter für Miete, Technik, Logistik usw. bei der Tariffestsetzung Berücksichtigung finden müssen. "Es ist keineswegs selbstverständlich, dass die Schiedsstelle einen Kostenabzug zulässt, da dies bei den meisten anderen Nutzungsvorgängen in aller Regel nicht der Fall ist", so Johannes Ulbricht. "Die GEMA hatte in den Verhandlungen stets kategorisch erklärt, dass Kosten keinesfalls in Ansatz gebracht werden dürften. Dass sich die Schiedsstelle dieser Auffassung nicht angeschlossen hat, wird in zukünftigen Tarifverhandlungen mit der GEMA von erheblicher Bedeutung sein".

Aspekt: "Die Schiedsstelle hat der Forderung der GEMA, Vorverkaufs- und Systemgebühren in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, eine klare Absage erteilt und ist insoweit unserer Argumentation gefolgt." Da damit die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GEMA-Gebühr eingeschränkt worden sei, bliebe die GEMA noch weiter in ihrer ursprünglichen Forderung zurück.

Doch trotz aller positiver Aspekte bleibe, wie Jens Michow betont, festzuhalten: "Die Akzeptanz des Einigungsvorschlages bedeutete nahezu eine Verdreifachung des bisherigen Tarifes für Veranstaltungen bis zu 15.000 Besuchern, von der Erweiterung der Bemessungsgrundlage um die Werbe- und Sponsoringeinnahmen ganz abgesehen. Da gibt es nichts zu beschönigen. Das Ergebnis bleibt hinter unseren Erwartungen zurück."

Michow wertet den Schiedsstellenspruch insgesamt eher als Unentschieden: "Die Schiedsstelle hat mit ihrer Entscheidung deutlich gemacht, wie sie die Verteilung von Sieg und Niederlage bewertet, indem sie nämlich die Verfahrenskosten beiden Seiten zu gleichen Teilen auferlegt hat" erläutert der Rechtsanwalt und Verbandschef. Dabei sei sie davon ausgegangen, dass beide Seiten in etwa im gleichen Verhältnis gewonnen bzw. verloren hätten. Diese Kostenregelung müsse man laut Michow aber vor dem Hintergrund sehen, dass die Veranstalterverbände aus verfahrenstaktischen Überlegungen eine Fortsetzung der bisherigen Tarife beantragt hatten, "obwohl auch ihnen klar war, dass ein uneingeschränkter Verfahrenssieg kaum erwartet werden durfte".

Ob der Schiedsstellenvorschlag schon das finale Resultat im Streit zwischen GEMA und Veranstaltern darstelle, will der Bundesverband "in den nächsten Wochen mit seinen Mitgliedern und dem Verband Deutscher Konzertdirektionen entscheiden". "Ende also ungewiss", lautet das Schlusswort des Kommentars.

Quelle: http://www.mediabiz.de/musik/news